Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
CarPark - Bayern
Inhaber Airport Transfer 2000 UG
vertr. d. d. Geschäftsführer Thomas Cesnek
Reitgarten 5b
84432 Hohenpolding
Telefon: +49 (0) 8706 66 898 06
Mobil: 49 (0) 176 4611 44 94
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Parkservice CarPark - Bayern, Inhaber Airport Transfer 2000 UG
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkservice CarPark - Bayern, Inhaber Airport Transfer 2000 UG, sind gültig für die Vermietung von PKW-Stellplätzen, sowie den kostenlosen Transfer der Parkplatzkunden bei Abreise zum Münchener Flughafen und bei Rückkehr vom Münchener Flughafen zum Betriebsgelände des Parkservice CarPark - Bayern in der Lilienthalstr. 15 oder Lilienthalstrasse 29, 85399 Hallbergmoos.
Es wird mit dem Parkservice CarPark - Bayern kein Verwahrvertrag geschlossen. Abweichende Bestimmungen, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, finden keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Der Vertragsabschluss kann durch
2.1) persönliche oder telefonische Anfrage und fernmündliche Buchungsbestätigung des Parkservice CarPark - Bayern erfolgen.
2.2) schriftliche Buchungsanfrage per Email und Buchungsbestätigung per Rückantwort des Parkservice CarPark - Bayern erfolgen.
2.3) schriftliche Buchungsanfrage unter der firmeneigenen Homepage www.carpark-bayern.net über das Ausfüllen und Absenden des beinhalteten Buchungsformulars und schriftliche Buchungsbestätigung des Parkservice CarPark - Bayern erfolgen.
2.4) betreten und/oder Befahren des Betriebsgeländes in der Lilienthalstr. 29, 85399 Hallbergmoos und mündliche Anfrage des Kunden und der Bestätigung des Betriebsinhabers bzw. dessen Angestellten unter Vereinbarung eines Mietzinses und der Mietdauer erfolgen.
Die zwingenden Vorschriften über Verträge im Fernabsatz bleiben unberührt.
Mit Abschluss des Vertrages versichert der Kunde, dass das abgestellte Fahrzeug ordnungsgemäß nach den gesetzlichen Vorschriften zugelassen und versichert ist und auf dem Betriebsgelände der Firma Parkservice CarPark - Bayern nur von Personen geführt wird, welche im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Diese sowie die Fahrzeugpapiere sind auf Anforderung vorzulegen.
3. Rücktrittsrecht
Unabhängig von den Rechten aus den Bestimmungen über den Fernabsatz räumt der Parkservice CarPark - Bayern dem Parkplatzkunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.
Kommt der Vertrag über die Parkplatzbuchung zwischen den Parteien zustande, so hat der Kunde das Recht, hiervon innerhalb von einer Woche kostenlos zurückzutreten. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung einer entsprechenden Rücktrittserklärung.
Im Falle eines Rücktrittes nach dem einwöchigen kostenlosen Rücktrittsrecht hat der Parkservice CarPark - Bayern Anspruch auf eine angemessene Ausfallentschädigung gegenüber dem Kunden.
Tritt der Kunde früher als eine Woche vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat der Parkservice CarPark - Bayern Anspruch auf 25% des vereinbarten Mietpreises, tritt der Kunde später als eine Woche vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat der Parkservice CarPark - Bayern Anspruch auf 50% des vereinbarten Mietpreises. Tritt der Kunde von dem abgeschlossenen Vertrag nicht zurück und nimmt er die gebuchte Leistung des Parkservice CarPark - Bayern nicht in Anspruch, wird der gesamte vereinbarte Mietpreis zur Zahlung fällig.
Beide Vertragspartner sind darüber hinaus berechtigt, aus wichtigen Gründen zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt nicht, wenn der Kunde aufgrund von Krankheit die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Als wichtiger Grund gelten erhebliche Vermögensverschlechterungen einer der Vertragsparteien sowie Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder höhere Gewalt. Der Parkservice CarPark - Bayern ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen, wenn zu befürchten ist, dass das Unternehmen geschädigt oder die Sicherheit des Unternehmens gefährdet werden kann. Ebenso bei Beleidigung des Personals.
4. Preise
Der Parkservice CarPark - Bayern ist verpflichtet, die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden bereitzuhalten und zu erbringen. Der Parkservice CarPark - Bayern weist darauf hin, dass es bei Transfer zum Flughafen sowie bei der Abholung zu Verzögerungen bis zu 30 Minuten kommen kann . Der Kunde ist verpflichtet, zwei Stunden vor Abflug am genannten Treffpunkt zu erscheinen. Sollte der Kunde später oder früher kommen, tut er es auf eigene Gefahr. In diesem Fall haftet der Parkservice CarPark - Bayern in keiner Weise. Der Kunde verpflichtet sich, für die erbrachten Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen. In den vereinbarten Preisen ist die aktuell gültige gesetzliche Mehrwertsteuer bereits beinhaltet. Die jeweils geltenden Preise sind der gesonderten Preisliste, aufgelistet nach Parkdauer des Fahrzeuges, zu entnehmen.
Mit jedem geparktem Fahrzeug werden bis zu 5 Personen mit dem kostenlosen Shuttleservice zum Münchener Flughafen gebracht bzw. wieder abgeholt. Der Transport ab 6 Personen ist bei der Buchung anzumelden.
Das Parkservice CarPark - Bayern behält sich vor, bei einer Beförderung von mehr als 5 Personen ein Entgelt für die Beförderung in Höhe von € 5,00 pro Person zu berechnen.
Der Transport von Sperrgepäck muss bereits bei der Parkplatzbestellung angemeldet werden, das Entgeld wird zur Parkplatzgebühr dazu gerrechnet. Nur bei der Anmeldung von Sperrgepäck bei der Parkplatzbuchung kann ein Transport des Sperrgepäcks gewährleistet werden. Sofern keine Anmeldung des Sperrgepäcks erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, das Gepäck auf eigene Kosten direkt am Münchener Flughafen abzuladen bzw wird ein Pauschalpreis von € 20.- zur Parkgebühr dazugerechnet.
Bei Bedarf werden vom Parkservice CarPark - Bayern passende Kindersitze in verschiedenen Altersklassen zur Verfügung gestellt. Die benötigte Anzahl von Kindersitzen mit Angabe der entsprechenden Altersklasse ist bereits bei der Buchungsanfrage anzugeben, um eine Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Der Parkservice CarPark - Bayern ist berechtigt, Personen die unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen, ohne Entschädigung von der Beförderung auszuschließen.
Der Parkservice CarPark - Bayern ist berechtigt, sofern nicht der gesamte vereinbarte Rechnungsbetrag beglichen ist, ein Vermieterpfandrecht gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geltend zu machen sowie die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern.
5. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände des Parkservice CarPark - Bayern sind analog die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), darüber hinaus die vorgegebenen Verkehrsführungen und die Anweisungen des Personals zu beachten. Kunden und Mitreisende sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet und haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Schädigung anderer Personen nicht erfolgt. Dasselbe gilt für den Umgang mit den Betriebseinrichtungen.
Soweit gleichwohl Schäden verursacht werden, haftet hierfür der jeweilige Kunde neben dem Verursacher unabhängig von sonstigen gesetzlichen Haftungsgründen, soweit nicht der tatsächliche Verursacher mit Hilfe des Kunden eindeutig benannt und in Anspruch genommen werden kann.
Reparaturen, das Ablassen von Flüssigkeiten aus den abgestellten Fahrzeugen, sowie Maßnahmen der Fahrzeugpflege dürfen auf dem Betriebsgelände des Parkservice CarPark - Bayern nicht vorgenommen werden, es sei denn, dies wird durch autorisierte Vertreter des Parkservice CarPark - Bayern ausdrücklich gestattet. Dasselbe gilt für die Entsorgung von Abfällen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kosten der Beseitigung von verursachten Verunreinigungen.
6. Haftung
6.1.
Bei Schäden, die durch Mitarbeiter des Parkservice CarPark - Bayern verursacht worden sind, haftet der Parkservice CarPark - Bayern bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung, ansonsten nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Im Übrigen haftet der Parkservice CarPark - Bayern nur im Rahmen einer vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung und ist eine darüber hinaus gehende Haftung ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch andere Personen verursacht worden sind, auch für Schäden durch Diebstahl oder durch höhere Gewalt, durch Naturereignisse oder Tiere, haftet der Parkservice CarPark - Bayern nicht. Soweit Kunden Gegenstände im abgestellten Fahrzeug zurück lassen, handeln sie auf eigene Gefahr. Dasselbe gilt für in den Fahrzeugen zurückgelassene eingebaute Gegenstände.
Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Parkservice CarPark - Bayern sind unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen, möglichst noch vor dem Verlassen des Betriebsgeländes. Soweit es sich um offensichtliche Schäden handelt, ist der Kunde mit Ansprüchen ausgeschlossen, wenn seit der möglichen Schadensfeststellung länger als 2 Wochen vergangen sind.
6.2.
Die Verpflichtung des Parkservice CarPark - Bayern zum Transfer der Parkplatzkunden zum Flughafen München beinhaltet keine Gewähr für rechtzeitige Ankunft am Flughafen. Der Parkservice CarPark - Bayern haftet nicht für Einhaltung von Abflugterminen und für Schadenersatz bei verpassten Flügen, außer es liegt ihr oder ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Insbesondere ist eine Haftung ausgeschlossen bei nicht vorhersehbaren Verkehrsvorfällen und bei unzureichenden Angaben der Kunden über Flugnummer bzw. Abflugzeiten.
Die Abholung der Kunden kann generell erst nach deren Anruf erfolgen, Vorstehendes gilt entsprechend.
Soweit durch unzureichende Angaben des Kunden, Leerfahrten verursacht werden, ist von dem Kunden einmalig eine Aufwandspauschale von € 18,00.- pro Fahrt und je Kalendertag € 8,00.- Parkgebühr geschuldet. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Parkservice CarPark - Bayern keiner oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Abtretung
Soweit seitens des Kunden oder seiner Mitreisenden Schäden an Betriebseinrichtungen des Parkservice CarPark - Bayern, Fahrzeugen oder Eigentum anderer Personen sowie an dritten Personen verursacht werden und hierfür Versicherungsschutz anderweitig besteht, verpflichtet sich der Kunde, dies dem Parkservice CarPark - Bayern offen zu legen. Soweit es sich um eine eigene Versicherung handelt, tritt er bereits jetzt etwaige Ansprüche an den Parkservice CarPark - Bayern zur Geltendmachung im eigenen Namen ab und verpflichtet sich, diesen in jeder Hinsicht bei der Geltendmachung der Ansprüche zu unterstützen. Der Parkservice CarPark - Bayern nimmt diese Abtretung an.
Soweit Mitreisende des Kunden Schadensverursacher sind, verpflichtet sich der Kunde, auf eine Abtretung durch diese hinzuwirken.
Soweit nicht der Parkservice CarPark - Bayern unmittelbar geschädigt ist, verpflichtet sich der Kunde, in gleicher Weise zugunsten geschädigter dritter Personen zu verfahren.
8. Ergänzende Bestimmungen
Jedwede Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages und seiner Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch, falls diese Schriftformklausel abbedungen werden soll. Nicht schriftlich fixierte Nebenabreden bestehen daher nicht.
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Parkservice CarPark - Bayern. Nach diesem bestimmt sich auch der Gerichtsstand für Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist oder Kunden keinen Gerichtsstand in Deutschland haben.
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden oder Lücken aufweisen, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle von rechtsunwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen treten solche, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
© Copyright Parkservice CarPark - Bayern, Airport Transfer 2000 UG
Stand 01.03.2022